Glossar Steuerrecht: S
Sie finden hier eine Reihe kurzer Definitionen von Begriffen und Abkürzungen aus dem Steuerrecht und dem Sprachgebrauch der Steuerberater, Finanzämter und -verwaltungen.
Finden Sie hier nicht das Gesuchte, so sprechen Sie mich an: Als Steuerberater kann ich Ihnen sachkundig helfen.
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S
- Sachaufsichtsbeschwerde
- > Rechtsmittel zur Überprüfung einer Entscheidung einer > Finanzbehörde, s.a. > Dienstaufsichtbeschwerde
- Sachbearbeiter
- mit der Veranlagung von Steuerfällen beauftragter > Amtsträger
- Sachgebietsleiter
- leitender Amtsträger einer Finanzbehörde
- Sàrl
- > Société à responsibilité limitée
- Sàrl & Co. KG
- > Société à responsibilité limitée
- Schätzung
- > Steuerschätzung
- Schenkungssteuer
- > ErbStG
- Selbständiger
- den freien Berufen angehörender > Steuerpflichtiger
- Selbstanzeige
- Offenbarung von bislang unentdeckten Steuersachverhalten, wie Zinseinnahmen oder Schwarzgeldern, die bislang nicht erklärt worden waren. Siehe auch > strafbefreiende Selbstanzeige, > Teilselbstanzeige
- Société à responsibilité limitée
- Sàrl. Kapitalgesellschaft nach französischem Recht, entsprechend der deutschen GmbH. Diese kann ebenso als Komplementärin einer Sàrl. & Co. KG nach deutschem Recht fungieren. Weitere Informationen zum Thema Gründung einer Société à responsibilité limitée (Sàrl) nach französischem Recht haben wir auf einer eigenen Seite zusammengefasst
- Solidaritätszuschlag
- Zuschlag zur > Einkommen- und > Körperschaftsteuer, der zum Ausgleich der durch die Folgen der Deutschen Einheit eingetretenen öffentlichen Mehrbelastungen erhoben wird.
- SolZ
- Solidaritätszuschlag
- Steuer
- ohne Anspruch auf eine öffentliche Gegenleistung zu leistende > Abgabe
- Steuerabzug
- > Abzugssteuer
- Steueranmeldung
- Vordruck zur Ermittlung von Steuern, die nicht durch > Steuerbescheid festgesetzt werden als > Umsatzsteuer, > Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer
- Steueranrechnung
- Reduzierung der Steuernachzahlung um bestimmte > Abzugssteuern
- Steueranspruch
- > Steuerschuld
- Steueraufkommen
- die Summe der erhobenen > Steuern eines Jahres
- Steueraufsicht
- Ermittlung von unbekannten steuerlichen Verhältnissen außerhalb einer
> Außenprüfung durch die > Steuerfahndung oder den Zoll
- Steuerberater
- zur > Steuerberatung befugte Person. Die Tätigkeit als Steuerberater ist genehmigungspflichtig
- Steuerberatung
- genehmigungspflichtige Hilfeleistung in Steuersachen, meist durch einen > Steuerberater
- Steuerberatungskosten
- aufgewendete Kosten für die Inanspruchnahme z.B. eines > Steuerberaters, die in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können
- Steuerbescheid
- > Verwaltungsakt über die Festsetzung einer > Steuer, > Feststellungsbescheid
- Steuererklärung
- amtlicher Vordruck zur Offenlegung der steuerlichen Verhältnisse eines > Steuerpflichtigen
- Steuerermittlung
- > Steueraufsicht, > Steuerfahndung
- Steuererstattung
- > Erstattung
- Steuerfahndung
- Organisation der Steueraufsicht, die als > Amtspersonen, aber auch als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft zu Ermittlung unbekannter steuerlicher Verhältnisse befugt sind, siehe auch > Steueraufsicht, > Steuerstraftat
- Steuerfestsetzung
- Ermittlung der > Steuerschuld durch > Verwaltungsakt
- Steuerforderung
- > Steueranspruch
- Steuergericht
- > Finanzgericht, > Bundesfinanzhof, > Europäischer Gerichtshof
- Steuerhaftung
- > Haftung
- Steuerklage
- > Klage
- Steuern
- > Steuer
- Steuernachzahlung
- > Nachzahlung
- Steuerpflicht
- Pflicht zur Erklärung eigener oder fremder steuerlicher Verhältnisse und der daraus resultierenden > Steuerzahlung
- Steuerpflichtiger
- natürliche oder juristische Person, die einen Steuertatbestand verwirklicht, an den eine Leistungspflicht geknüpft ist
- Steuerprüfer
- > Betriebsprüfer
- Steuerprüfung
- > Außenprüfung
- Steuerrecht
- Gesamtheit der gesetzlichen Regelungen und finanzbehördlichen Verordnungen für Zwecke der Besteuerung
- Steuersatz
- Prozentsatz, der auf das > Einkommen, den > Gewerbeertrag oder den Umsatz als > Steuer erhoben wird.
- Steuerschätzung
- schätzweise Ermittlung einer > Steuerschuld, wenn deren genaue Ermittlung nicht (ohne weiteres) möglich ist
- Steuerschuld
- auf Geld oder in sonstiger Weise gerichteter Anspruch der Finanzverwaltung gegen den Steuerschuldner
- Steuerschuldner
- natürliche oder juristische Person, gegen die sich die > Steuerschuld richtet
- Steuerschuldverhältnis
- öffentliches Verhältnis zwischen der > Finanzverwaltung und dem > Steuerpflichtigen
- Steuerstrafrecht
- steuerliche Sondervorschriften betreffend das Begehen eine > Steuerstraftat
- Steuerstraftat
- ungesetzliches Verhalten eines > Steuerpflichtigen, durch den ein > Steueranspruch gefährdet oder eine Steuer hinterzogen wird, > Steueraufsicht, > Steuerfahndung
- Steuerstrafverfahren
- förmliche Ermittlung im Rahmen der > Steueraufsicht, > Steuerfahndung
- Steuertarif
- > Steuersatz
- Steuerverwaltung
- Gesamtheit der > Finanzbehörden zur Ermittlung und Erhebung des Steueraufkommens. > Finanzamt, > Oberfinanzdirektion
- Steuerzahlung
- Begleichung einer eigenen oder fremden > Steuerschuld
- strafbefreiende Selbstanzeige
- > Selbstanzeige, wodurch der Steuerpflichtige hinsichtlich der Steuerverkürzung straffrei ausgeht.