Wirtschafts-, Unternehmens- und Steuerberater

Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen als Unternehmens- und Steuerberater in steuerlichen und sonstigen wirtschaftlichen Belangen und freuen uns auf ein offenes Gespräch mit Ihnen.

Gründung

Wir beraten Sie bei Ihrem Schritt in die Selbständigkeit:

  • Existenzgründung / Gründung des eigenen Unternehmens
  • Wahl der richtigen Unternehmens- und Rechtsform
  • Erwerb eines bestehenden Unternehmens

Weitere Informationen zu den Themen Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) nach deutschem Recht, Gründung einer Limited (Ltd.) nach britischem Recht und Gründung einer Société à responsibilité limitée (Sàrl) nach französischem Recht haben wir auf je einer eigenen Seite zusammengefasst.

Vertrags-Check

Als Unternehmensberater und Steuerberater prüfen wir Ihre Verträge auf deren wirtschaftliche und steuerliche Wirksamkeit, insbesondere

  • Gesellschaftssatzungen
  • Geschäftsführervergütungen
  • Pensions- und Tantiemeversprechen
  • Miet-, Pacht- und andere Überlassungsverträge
  • Schenkungs- und Erbfolgeverträge

Tipps + Tricks vom Steuerberater

Wir überprüfen anstehende Entscheidungen auf ihre unternehmerischen Auswirkung. Und sorgen dafür, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Insbesondere beraten wir Sie als Unternehmens- und Steuerberater hinsichtlich

  • Finanzierung
  • Leasing
  • Rentabilität
  • Altersvorsorge

Abschluss + Prüfung

Wir erstellen Jahresabschlüsse nach den handelsrechtlichen Vorschriften sowie den europäischen Bilanzregeln für

  • Kapitalgesellschaften in den Rechtsformen AG und GmbH
  • Personenunternehmen in den Rechtsformen oHG, KG und Co. KG
  • Einzelfirmen und bilanzierende Freiberufler

Spezielle Erfahrungen als Steuerberater haben wir bei der Bilanzierung prüfungspflichtiger Finanzdienstleister und Portfolioverwalter gemäß § 1 KWG, § 2 RechKredV.

Wir sind befugt, für sämtliche Unternehmensformen die folgenden Prüfungen vorzunehmen:

  • freiwillige Jahresabschlussprüfungen nach §§ 316 ff. HGB und dem KapCoRiLiG
  • Insolvenzprüfungen nach § 19 InsO
  • Prüfungen von Maklern, Bauträgern und Darlehnsmittlern nach § 16 MaBV

Soweit für weitergehende Pflichtprüfungen die Hinzuziehung eines Wirtschaftsprüfers erforderlich ist, stellen wir den nötigen Kontakt her und bereiten die Prüfung für Sie vor.

Wandel

Wenn sich die Eigentümer- oder Rechtsstruktur eines Unternehmens ändern soll, bringen wir den Wandel auf den Weg. Wir pflegen gute Kontakte zu Notaren und haben langjährige Erfahrungen mit

  • Rechtsformwechseln von Kapital- und Personenunternehmen
  • Verschmelzungen und Übernahmen
  • Sachgründungen
  • Betriebsaufspaltungen

Nachfolge

Für den Übergang von der bisherigen auf die neue Unternehmergeneration empfehlen wir Ihnen die
richtigen Maßnahmen bei

  • Unternehmernachfolge
  • Management-Buy-Out
  • Generationenplanung
  • Familienunternehmen
  • Errichtung einer Stiftung

Insolvenz

Steht ein Unternehmen oder eine Privatperson vor der Entscheidung, Insolvenz anmelden zu müssen, unterstützen wir Inhaber und Geschäftsleitung bei

  • Überprüfung der Überschuldung
  • Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit
  • Neuanfang

Abstandshalter
Unternehmensberater