Steuerberater Thomas Gebhardt, Köln Steuerberater Thomas Gebhardt, Köln

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Verfahrensrecht

Immer dann, wenn das Finanzamt einen Einspruch ablehnt, steht man vor der Frage:

Soll ich dagegen beim Finanzgericht klagen – oder lieber nicht?

In dieser Situation befinden sich viele Steuerzahler. Der Gang zum Finanzgericht wird oft lieber vermieden, weil Prozessrisiko auch in Verfahrensfehlern stecken kann. Dann nützt es auch nichts, wenn man sich eigentlich im Recht befindet.
Voraussetzung für die erfolgreiche Interessenvertretung meiner Mandanten sind deshalb gute Kenntnisse im Verfahrensrecht. Damit befasse ich mich seit Jahren intensiv und erfolgreich. Das gilt für die

  • Klärung von Einsprüchen,
  • Prozessvertretung vor sämtlichen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof,
  • Verteidigung in Steuerstrafsachen und
  • Begleitung von Betriebsprüfungen.

Kollegenhilfe – Verfahrensfehler erfolgreich vermeiden

Viele meiner Steuerberaterkollegen vermeiden am liebsten den Gang zum Finanzgericht. Denn das Risiko einer Klageabweisung wegen Verfahrensfehler ist beachtlich. Befasst sich dann das Gericht erst gar nicht mit der materiell-rechtlichen Frage, droht nicht nur eine Blamage im Verhältnis zum Mandanten, sondern auch noch das Haftungsrisiko. Aus meiner jahrelangen praktischen Erfahrung biete ich Berufskollegen gerne meine Beratung und wertvolle Praxistipps für die einzelnen Schritte im FG-Verfahren.

Bei Fragen mit vertraulichen Inhalten erreichen Sie mich persönlich hier.

Berufliche Tätigkeiten übe ich in der arns gamp & partners Steuer­beratungs­gesell­schaft mbH aus.