Steuerberater Thomas Gebhardt, Köln Steuerberater Thomas Gebhardt, Köln

Kontakt

KGB Kanzlei Gebhardt - Beratung für Steuerrecht und Wirtschaft

Hansaring 32
(Eingang Am Kümpchenshof)
50670 Köln

Fon 0221 130530-0
Fax 0221 130530-11

Mail info[at]kgb-koeln.de

Wirtschafts- und Unternehmensberatung

Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen und sonstigen wirtschaftlichen Belangen und freuen uns auf ein offenes Gespräch mit Ihnen.

Gründung

Wir beraten Sie bei Ihrem Schritt in die Selbständigkeit

  • Existenzgründung / Gründung des eigenen Unternehmens
  • Wahl der richtigen Unternehmensform
  • Erwerb eines bestehenden Unternehmens

Weitere Informationen zu den Themen Gründung einer

haben wir auf einer eigenen Seite zusammengefasst.

Vertrags-Check

Als Steuerberater prüfen wir Ihre Verträge auf deren wirtschaftliche und steuerliche Wirksamkeit, insbesondere

  • Gesellschaftssatzungen
  • Geschäftsführervergütungen
  • Pensions- und Tantiemeversprechen
  • Miet-, Pacht- und andere Überlassungsverträge
  • Schenkungs- und Erbfolgeverträge

Tipps + Tricks vom Steuerberater

Wir überprüfen anstehende Entscheidungen auf ihre unternehmerischen Auswirkung und sorgen dafür, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Insbesondere beraten wir Sie als Steuerberater hinsichtlich

  • Finanzierung
  • Leasing
  • Rentabilität
  • Altersvorsorge

Jahresabschluss

Wir erstellen Jahresabschlüsse nach den handelsrechtlichen Vorschriften sowie den europäischen Bilanzregeln für

  • Kapitalgesellschaften in den Rechtsformen AG und GmbH
  • Personenunternehmen in den Rechtsformen oHG, KG und Co. KG
  • Einzelfirmen und bilanzierende Freiberufler

Soweit für weitergehende Pflichtprüfungen die Hinzuziehung eines Wirtschaftsprüfers erforderlich ist, stellen wir den nötigen Kontakt her und bereiten die Prüfung für Sie vor.

Wandel

Wenn sich die Eigentümer- oder Rechtsstruktur eines Unternehmens ändern soll, bringen wir den Wandel auf den Weg. Wir pflegen gute Kontakte zu Notaren und haben langjährige Erfahrungen mit

  • Rechtsformwechseln von Kapital- und Personenunternehmen
  • Verschmelzungen und Übernahmen
  • Sachgründungen
  • Betriebsaufspaltungen

Nachfolge

Für den Übergang von der bisherigen auf die neue Unternehmergeneration empfehlen wir Ihnen die richtigen Maßnahmen bei

  • Unternehmernachfolge
  • Management-Buy-Out
  • Generationenplanung
  • Familienunternehmen
  • Errichtung einer Stiftung

Insolvenz

Steht ein Unternehmen oder eine Privatperson vor der Entscheidung, Insolvenz anmelden zu müssen, unterstützen wir Inhaber und Geschäftsleitung bei

  • Überprüfung der Überschuldung
  • Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit
  • Neuanfang

Steuerbelastungsvergleich KG / GmbH
nach der Unternehmenssteuerreform 2008

Auf dieser Seite können Sie die Steuerbelastung einer KG und einer GmbH unter der Vorgabe identischer Ertrags- und Gehaltssummen vergleichen.

Geben Sie in die folgenden Felder den Gesamtgewinn des Unternehmens vor allen Abzügen und das davon abzuziehende Gehalt in Euro ein. Sie können einen Hebesatz für die Gewerbesteuer zwischen 200% und 900% entsprechend dem Wert in Ihrer Gemeinde eintragen, sonst wird mit dem vorgegebenen Durchschnittswert von 450% gerechnet.

Die Berechnung basiert auf folgenden Annahmen

  • durchschnittlicher Einkommensteuersatz 35%,
  • keine Kirchensteuer,
  • 100% Gewinn-Beteiligung des Kommanditisten,
  • Einrechnung einer Tantieme von 50% für den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer und
  • im Falle der KG wie der GmbH Vollausschüttung.

[ Hier geht es zu unserem Rechner... ]