KGB Kanzlei Gebhardt -
Beratung
für Steuerrecht und Wirtschaft
Hansaring 32
(Eingang Am Kümpchenshof)
50670 Köln
T: +49 221 130530 0
F: +49 221 130530 11
Mail info[at]kgb-koeln.de
Auf dieser Seite können Sie die Steuerbelastung einer KG und einer GmbH unter der Vorgabe identischer Ertrags- und Gehaltssummen vergleichen.
Geben Sie in die folgenden Felder den Gesamtgewinn des Unternehmens vor allen Abzügen und das davon abzuziehende Gehalt in Euro ein. Sie können einen Hebesatz für die Gewerbesteuer zwischen 200 und 900% Prozent entsprechend dem Wert in Ihrer Gemeinde eintragen, sonst wird mit dem vorgegebenen Durchschnittswert von 450% gerechnet.
Die Berechnung basiert auf folgenden Annahmen: