Ihr Steuerberater in Köln
Unsere Kompetenz und Erfahrung als Unternehmens- und Steuerberater mit Sitz in Köln bewahren Sie vor ungewollten Steuerzahlungen. Sprechen Sie uns an!
Wir vertreten vor sämtlichen deutschen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.
Vertrags-Check
Wir prüfen Ihre Verträge auf deren wirtschaftliche und steuerliche Wirksamkeit, insbesondere
- Gesellschaftssatzungen
- Geschäftsführervergütungen
- Pensions- und Tantiemeversprechen
- Miet-, Pacht- und andere Überlassungsverträge
- Schenkungs- und Erbfolgeverträge
Deklaration
Wir unterstützen Unternehmen und Privatpersonen durchaus nicht nur in Köln als Steuerberater bei der Anfertigung der jährlichen Steuererklärungen für
- Einkommen- und Körperschaftsteuer
- Gewerbe- und Umsatzsteuer
- Gewinnfeststellung für Personengesellschaften
Wir erledigen alle Formalitäten bei Abzugssteuern wie
- Kapitalertragsteuer
- Bauabzugsteuer
- Steuerabzug bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Wir erstellen als Steuerberater die nötigen Unterlagen für
- Steuererklärungen in Sonderfällen wie nach Erbschaft oder Schenkung
- Gemeinnützigkeitserklärungen von Vereinen
- Betriebsanmeldungen bei den Finanzämtern
Auf Wunsch übernehmen wir für Sie
- Finanzbuchführung
- Gehaltsabrechnung
- Umsatz- und Lohnsteueranmeldung
nach oben
Jahresabschluss
Im Rahmen der Arbeit als Steuerberater erstellen wir Jahresabschlüsse nach Maßgabe der steuerrechtlichen Vorschriften für
- Kapitalgesellschaften in den Rechtsformen AG, GmbH, Ltd. und Sàrl
- Personenunternehmen in den Rechtsformen oHG, KG, GmbH & Co. KG, Ltd. & Co. KG und Sàrl & Co. KG
- Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung
Steuertipps und Tricks
Aus unserer Erfahrung als Steuerberater geben wir Ihnen Hinweise und Empfehlungen bei besonderen steuerlichen Sachverhalten wie z.B.
- Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen
- steuerliche Auswirkung von Abfindungen
- umsatzsteuerpflichtige Sachverhalte im EG-Binnenmarkt
- Testamente, Schenkungen und sonstige Nachfolgeregelungen
- grenzüberschreitendes Steuerrecht
nach oben
|