Ihr Steuerberater in Köln

Unsere Kompetenz und Erfahrung als Unternehmens- und Steuerberater mit Sitz in Köln bewahren Sie vor ungewollten Steuerzahlungen. Sprechen Sie uns an!

Wir vertreten vor sämtlichen deutschen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.

Vertrags-Check

Wir prüfen Ihre Verträge auf deren wirtschaftliche und steuerliche Wirksamkeit, insbesondere

  • Gesellschaftssatzungen
  • Geschäftsführervergütungen
  • Pensions- und Tantiemeversprechen
  • Miet-, Pacht- und andere Überlassungsverträge
  • Schenkungs- und Erbfolgeverträge

Deklaration

Wir unterstützen Unternehmen und Privatpersonen durchaus nicht nur in Köln als Steuerberater bei der Anfertigung der jährlichen Steuererklärungen für

  • Einkommen- und Körperschaftsteuer
  • Gewerbe- und Umsatzsteuer
  • Gewinnfeststellung für Personengesellschaften

Wir erledigen alle Formalitäten bei Abzugssteuern wie

  • Kapitalertragsteuer
  • Bauabzugsteuer
  • Steuerabzug bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Wir erstellen als Steuerberater die nötigen Unterlagen für

  • Steuererklärungen in Sonderfällen wie nach Erbschaft oder Schenkung
  • Gemeinnützigkeitserklärungen von Vereinen
  • Betriebsanmeldungen bei den Finanzämtern

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie

  • Finanzbuchführung
  • Gehaltsabrechnung
  • Umsatz- und Lohnsteueranmeldung

Jahresabschluss

Im Rahmen der Arbeit als Steuerberater erstellen wir Jahresabschlüsse nach Maßgabe der steuerrechtlichen Vorschriften für

  • Kapitalgesellschaften in den Rechtsformen AG, GmbH, Ltd. und Sàrl
  • Personenunternehmen in den Rechtsformen oHG, KG, GmbH & Co. KG, Ltd. & Co. KG und Sàrl & Co. KG
  • Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung

Steuertipps und Tricks

Aus unserer Erfahrung als Steuerberater geben wir Ihnen Hinweise und Empfehlungen bei besonderen steuerlichen Sachverhalten wie z.B.

  • Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen
  • steuerliche Auswirkung von Abfindungen
  • umsatzsteuerpflichtige Sachverhalte im EG-Binnenmarkt
  • Testamente, Schenkungen und sonstige Nachfolgeregelungen
  • grenzüberschreitendes Steuerrecht

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Steuerberater Koeln