Steuerberater Thomas Gebhardt, Köln Steuerberater Thomas Gebhardt, Köln

Glossar Steuerrecht:  V

Sie finden hier eine Reihe kurzer Definitionen von Begriffen und Abkürzungen aus dem Steuerrecht und dem Sprachgebrauch der Steuerberater, Finanzämter und -verwaltungen.

Finden Sie hier nicht das Gesuchte, so sprechen Sie mich an: Als Steuerberater kann ich Ihnen sachkundig helfen.

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

V
Veranlagung
Vornahme der Steuerfestsetzung aufgrund > Steuererklärung oder > Schätzung
Verdeckte Gewinnausschüttung
> Gewinnausschüttung
Verfahrensrecht
> Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung
Verfassungsgericht
> Bundesverfassungsgericht
Verfügung
Regelung zur steuerlichen Behandlung einer Einzelfrage durch eine obere > Finanzbehörde, > Oberfinanzdirektion
Verordnung
Regelung zur steuerlichen Behandlung einer Einzelfrage durch ein > Finanzministerium, > Finanzverwaltung
Verwaltungsakt
jede behördliche Anordnung zur Regelung eines Einzelfalles
Vollmacht
ermächtigt den Bevollmächtigten, i.d.R. einen beauftragten > Steuerberater, z.B. zur Abgabe verbindlicher Erklärungen gegenüber den > Finanzbehörden, zum Einlegen von Widersprüchen oder von Rechtmitteln im Namen des beauftragenden Mandanten
Vollstreckung
Durchsetzung des > Steueranspruches durch > Zwangsmittel
Vollziehung
Durchsetzung eines > Verwaltungsaktes, meistens in Form eines > Leistungsgebotes, siehe auch > Aussetzung der Vollziehung
Vollziehungsbeamter
mit der > Vollstreckung eines > Steueranspruches beauftragter > Amtsträger einer > Finanzbehörde (irreführende Bezeichnung, denn der > VollzB vollstreckt einen Steueranspruch, aber vollzieht diesen nicht)
VollzB
> Vollziehungsbeamter
Voranmeldung
> Umsatzsteuer-Voranmeldung
Vorsteher
Leiter eines > Finanzamtes
Vorsteuer
> Umsatzsteuer, die ein Unternehmer aus Leistungen anderer Unternehmen an diese gezahlt hat und von seiner Umsatzsteuerschuld abziehen darf