Steuerberater Thomas Gebhardt, Köln Steuerberater Thomas Gebhardt, Köln

Glossar Steuerrecht:  T — U

Sie finden hier eine Reihe kurzer Definitionen von Begriffen und Abkürzungen aus dem Steuerrecht und dem Sprachgebrauch der Steuerberater, Finanzämter und -verwaltungen.

Finden Sie hier nicht das Gesuchte, so sprechen Sie mich an: Als Steuerberater kann ich Ihnen sachkundig helfen.

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T
Tarif
> Steuersatz
Teileinkünfteverfahren
Besteuerung nur anteiliger Erträge aus Dividenden
Teilselbstanzeige
> Selbstanzeige, die nur einen Teil der bislang unentdeckten Steuerverkürzung offenbart.
U
Überschusseinkünfte
Einkünfte aus dem Saldo der Einnahmen und > Werbungskosten. Das deutsche Steuerrecht unterscheidet vier Arten: nichtselbständige Arbeit, Kapitaleinkünfte, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte
Umsatzsteuer
> Steuer vom Entgelt für einen Umsatz eines Unternehmers
Umsatzsteuer-Nachschau
formlose > Außenprüfung der umsatzsteuerlichen Verhältnisse eines Betriebes. > Umsatzsteuer-Sonderprüfung
Umsatzsteuer-Sonderprüfung
förmliche > Außenprüfung der umsatzsteuerlichen Verhältnisse eines Betriebes, > Umsatzsteuer-Nachschau
Umsatzsteuer-Voranmeldung
vom Unternehmer monatlich oder quartalsmäßig anzumeldender und zu entrichtender Saldo aus > Umsatzsteuer und > Vorsteuer, > Zahllast
UStG
Umsatzsteuergesetz