Glossar Steuerrecht: L — R
Sie finden hier eine Reihe kurzer Definitionen von Begriffen und Abkürzungen aus dem Steuerrecht und dem Sprachgebrauch der Steuerberater, Finanzämter und -verwaltungen.
Finden Sie hier nicht das Gesuchte, so sprechen Sie uns an: Wir können Ihnen als Steuerberater sachkundig helfen.
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L
- Leistungsgebot
- auf Geld gerichteter Zahlungsanspruch der Finanzbehörde
- Limited
- Private company limited by shares. Kapitalgesellschaft nach britischem Recht, entsprechend der deutschen GmbH. Diese kann ebenso als Komplementärin einer Ltd. & Co. KG nach deutschem Recht fungieren. Weitere Informationen zum Thema Gründung einer Limited (Ltd.) nach britischem Recht haben wir auf einer eigenen Seite zusammengefasst
- Lohnsteuer
- > Steuerabzug des Arbeitgebers vom Lohneinkommen des Arbeitnehmers
- Lohnsteuer-Außenprüfung
- förmliche > Außenprüfung der lohnsteuerlichen Sachverhalte eines Arbeitgebers, > Lohnsteuer
- Ltd.
- > Limited
- Ltd. & Co. KG
- > Limited
M
- Mahnung
- Zahlungserinnerung des Finanzamtes
- Mehrwertsteuer
- ugs. > Umsatzsteuer
N
- Nachzahlung
- Nacherhebung einer zu geringen Steuerzahlung
O
- OFD
- Oberfinanzdirektion
- Oberfinanzdirektion
- obere > Finanzbehörde
P
- Pfändung
- dingliche Sicherung von > Steuerschulden durch Beschlagnahme von Sachen oder Verfügungsbeschränkung von Bankkonten durch die Finanzverwaltung
- Prozess
- > Klage
- Prüfungsanordnung
- formelle Einleitung einer > Außenprüfung
Q
- Quellensteuer
- > Abzugssteuer
R
- Rechtsbehelf
- > Rechtsmittel vor der > Finanzbehörde zur Abwehr ungerechtfertigter
> Steueransprüche
- Rechtsmittel
- Antrag des Steuerpflichtigen oder dessen Steuerberaters auf Änderung einer Steuerfestsetzung
- Rechtsschutz
- > Rechtsmittel
- Revision
- > Rechtsmittel vor dem > Bundesfinanzhof nach vorheriger > Klage vor dem > Finanzgericht
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